Ferienplan

Nach Schulgesetz können Erziehungsberechtigte ihre Kinder für maximal 4 Halbtage pro Schuljahr vom Unterricht dispensieren lassen. Diese Dispensation ist vorgängig der Klassenlehrperson zu melden. Gesuche um eine Beurlaubung sind frühzeitig an die Schulleitung zu richten. Für Schulversäumnisse haben die Erziehungsberechtigten der Klassenlehrperson eine schriftliche Begründung einzureichen. Zu Schulbesuchen während des Schuljahres sind Sie herzlich eingeladen.

 

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