Jahresrechnung 2022

Referendumsvorlage

Der Gemeinderat von Lutzenberg hat mit Beschluss vom 13. März 2023 die

Jahresrechnung 2022

genehmigt.

Die Jahresabrechnung 2022 ist in gekürzter Form in alle Haushaltungen verteilt worden. Weitere Exemplare und die detaillierten Ergebnisse und Zahlen können auf der Gemeindeverwaltung Lutzenberg, telefonisch oder schriftlich, kostenlos angefordert werden.

Die Jahresrechnung untersteht gemäss Art. 8 Bst. c der Gemeindeordnung vom 24. September 2000 dem fakultativen Referendum. Eine Abstimmung findet nur statt, wenn 40 Stimmberechtigte dies innert 20 Tagen nach der amtlichen Bekanntmachung schriftlich verlangen. Die Referendumsfrist dauert vom Freitag, 14. April 2023 bis und mit Donnerstag, 4. Mai 2023.

Wer ein Referendumsbegehren unterzeichnen will, muss auf einer Unterschriftenliste handschriftlich seinen Namen, Vornamen, sein Geburtsjahr und seine Adresse eintragen. Die Unterschriftenlisten sind vor Ablauf der Referendumsfrist der Gemeindeverwaltung Lutzenberg einzureichen.

Die Unterschriftenlisten haben folgende Angaben zu enthalten:

-              Die Gemeinde, in der die Unterzeichnenden politischen Wohnsitz haben;

-              die Bezeichnung des Beschlusses („Jahresrechnung 2021“) über den die Volksabstimmung verlangt wird, mit dem Datum der Beschlussfassung durch den Gemeinderat („14. März 2022“);

-              den Hinweis, dass sich strafbar macht, wer das Ergebnis einer Unterschriftensammlung für ein Referendum fälscht (Art. 282 StGB).

Muster einer leeren Unterschriftenliste können bei der Gemeindeverwaltung Lutzenberg bezogen werden.

Informationen

Datum
1. April 2023
Herausgeber/-in
Gemeindekanzlei
Autor/-in
Gemeindekanzlei

Dokumente

Name
Jahresrechnung 2022 (PDF, 6.23 MB) Download 0 Jahresrechnung 2022

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