AFP Aufgaben- und Finanzplan 2023 - 2025

Gemäss Finanzhaushaltsgesetz müssen die Gemeinden einen Aufgaben- und Finanzplan (AFP) erarbeiten. Der AFP wird nach der Fertigstellung des Voranschlages erstellt, vom Gemeinderat genehmigt und dann im Internet veröffentlicht.

Der AFP ist nicht Teil der Abstimmung, sondern dient der Information.

Informationen

Datum
22. Dezember 2021
Herausgeber/-in
Gemeindekanzlei
Autor/-in
Gemeindekanzlei

Dokumente

Name
AFP_Bericht_Gemeinden_21044_-_Lutzenberg.pdf (PDF, 467.43 kB) Download 0 AFP_Bericht_Gemeinden_21044_-_Lutzenberg.pdf

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