Grundstück - Kaufvertrag

Der Kauf und Verkauf von Grundstücken ist zwingend über das zuständige Grundbuchamt abzuwickeln. Dieses bereitet den Kaufvertrag nach den Wünschen der Parteien vor. Kommt eine Einigung zustande, findet die amtliche Beurkundung beim Grundbuchamt Lutzenberg statt. Die öffentliche Beurkundung ist zwingend erforderlich.

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Bemerkung

Der Kauf und der Verkauf von Grundstücken ist zwingend über das Grundbuchamt abzuwickeln. Dieses bereitet den Vertrag nach den Wünschen der Vertragsparteien vor. Bitte füllen Sie das Online-Formular vollständig aus und reichen Sie es dem Grundbuchamt Lutzenberg elektronisch ein.

Für den Fall, dass der Kaufvertrag nicht zustande kommen sollte, verpflichtet sich der Antragssteller (Besteller), die Kosten der Vorbereitung wie auch allfällige Kosten für die Vermessung, Vermarkung etc. zu übernehmen.

Verfahren

Das Grundbuchamt Lutzenberg bereitet den Kaufvertrag gestützt auf die nachstehenden Angaben vor und unterbreitet den Entwurf den Vertragsparteien zur Stellungnahme.

Online-Formular

Bitte alle zwingenden Felder (*) ausfüllen.