Hundesteuer: Gemeinde

In allen Kantonen wird eine Hundesteuer vom Kanton und/oder von den Gemeinden jährlich erhoben. Die Höhe der Steuer variiert.

Steuererleichterungen
In den meisten Kantonen bestehen Steuererleichterungen oder Steuerbefreiungen für bestimmte Fälle (Blindenhunde, Rettungshunde usw.)

Die jährliche Steuer für einen Hund beträgt Fr. 100.00
Für jeden weiteren Hund im gleichen Haushalt Fr. 200.00

Ihr Ansprechpartner für die Hundesteuern ist das kantonale Veterinäramt AR, Tel. 071 353 67 55.