Einbürgerungsverfahren/Gemeinde
Bitte melden Sie sich bei der Abteilung Bürgerrecht und Zivilstand des Kantons Appenzell A.Rh. Diese Amtsstelle wird Sie darüber informieren, was Sie genau unternehmen müssen, um die Schweizerische Staatsbürgerschaft zu erlangen.
Über erleichterte Einbürgerungen entscheidet das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement nach Anhörung des betroffenen Kantons.