Einbürgerungsverfahren/Gemeinde

Das ordentliche Einbürgerungsverfahren wird durch das kantonale Recht geregelt. Stets ist jedoch eine Einbürgerungsbewilligung der Bundesbehörden erforderlich. In vielen Kantonen sind die Gemeinden dafür zuständig. In unserem Kanton gelten folgende Regeln:

Bitte melden Sie sich bei der Abteilung Bürgerrecht und Zivilstand des Kantons Appenzell A.Rh. Diese Amtsstelle wird Sie darüber informieren, was Sie genau unternehmen müssen, um die Schweizerische Staatsbürgerschaft zu erlangen.

Über erleichterte Einbürgerungen entscheidet das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement nach Anhörung des betroffenen Kantons.