Oftmals reichen die Renten der AHV oder der IV und allfällige weitere Einkünfte zur Bestreitung des Lebensunterhaltes nicht aus. Aus diesem Grund richten Kanton und Gemeinden Zusatzleistungen zur AHV/IV in Form von Ergänzungsleistungen und Beihilfen aus. Falls Sie eine Rente der AHV oder IV beziehen, berechnet und verfügt die Kant. Ausgleichskasse von A.Rh., ob Sie aufgrund der Einkommens- und Vermögenssituation Anspruch auf Zusatzleistungen haben.
Wir geben wir Ihnen an unserem Schalter gerne die für die Berechnung erforderlichen Unterlagen ab.