Handlungsfähigkeitszeugnis
Das Handlungsfähigkeitszeugnis darf ab 1. Januar 2024 nur noch von der KESB ausgestellt werden. Wir bitten Sie, Ihre diesbezügliche Anfrage direkt an die KESB zu richten:
Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde
Gutenberg Zentrum
Kasernenstrasse 4
Postfach 1259
9102 Herisau
T: +41 71 353 66 60
kesb@ar.ch
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