Verlust des Passes
Taucht ein gestohlen oder verloren gemeldeter Pass wieder auf, so müssen Sie ihn annulieren lassen und dürfen ihn nicht wieder gebrauchen, da er auf einer polizeilichen Fahndungsliste erfasst ist.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohnerkontrolle | 071 886 70 85 | matea.ivanusic@lutzenberg.ar.ch |