Feuerschutz-Reglement

Das Feuerschutz-Reglement bildet die rechtliche Grundlage für die Organisation der Feuerwehr, der Feuerschau, des Kaminfegerwesens und der Feuerwehr-Ersatztaxenpflicht.

Gegen die Feuerwehrersatzabgabe kann innert 20 Tagen beim Gemeinderat der Wohnsitzgemeinde schriftlich und begründet Einsprache/Rekurs erhoben werden. Eine Kopie der angefochtenen Verfügung ist beizulegen. Für Auskünfte zur Detailberechnung der Feuerwehrersatzabgabe wenden Sie sich an Ihre Wohngemeinde oder besuchen Sie deren Homepage.

Informationen

Datum
19. Januar 2016
Herausgeber/-in
Gemeindeverwaltung
Autor/-in
Gemeinderat Lutzenberg

Dokumente

Name
Feuerschutz-Reglement_Teilrevision_2018_Genehmigt.pdf (PDF, 117.8 kB) Download 0 Feuerschutz-Reglement_Teilrevision_2018_Genehmigt.pdf

Bestellformular

Personalien

Zugehörige Objekte

Name Verantwortlich Telefon