Das Feuerschutz-Reglement bildet die rechtliche Grundlage für die Organisation der Feuerwehr, der Feuerschau, des Kaminfegerwesens und der Feuerwehr-Ersatztaxenpflicht.
Gegen die Feuerwehrersatzabgabe kann innert 20 Tagen beim Gemeinderat der Wohnsitzgemeinde schriftlich und begründet Einsprache/Rekurs erhoben werden. Eine Kopie der angefochtenen Verfügung ist beizulegen. Für Auskünfte zur Detailberechnung der Feuerwehrersatzabgabe wenden Sie sich an Ihre Wohngemeinde oder besuchen Sie deren Homepage.