Gelegenheitsanlass
Führen Sie einen Anlass durch und führen eine Festwirtschaft?
Grundsätzlich ist eine wirtschaftspolizeiliche Bewilligung erforderlich, wenn die entgeltliche Abgabe alkoholhaltiger Getränke zum Konsum an Ort und Stelle erfolgt.
Handelt es sich aber um einen Gelegenheitsanlass, genügt die Anmeldung bei der Gemeinde. Für die Anmeldung können Sie dieses Formular benützen.
Gebühr
Die Gebühr ist abhängig von der Grösse des Anlasses und dem damit verbundenen Aufwand.
Gebührenerhebung gestützt auf Art. 9 der Gastgewerbeverordnung (bGS 955.111) in Verbindung mit Art. 10 des Gebührentarifs für die Gemeinden (bGS 153.2).
Müssen separat kostenpflichtige Bewilligungen anderer Amtsstellen eingeholt werden, so werden diese dem Gesuchsteller weiterverrechnet.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer beträgt ca. 14 Tage.
Informationen
- Datum
- 17. Februar 2023
- Preis
- CHF 60.00
Dokumente
Name | |||
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Gelegenheitsanlass_Lutzenberg_Vorlage_2023.dotm (DOTM, 138.23 kB) | Download | 0 | Gelegenheitsanlass_Lutzenberg_Vorlage_2023.dotm |
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Gemeindekanzlei | 071 886 70 82 | simona.maiorana@lutzenberg.ar.ch |