Himmelslaternen - zulässig in Lutzenberg?
Wöchentlich wird unsere Gemeindekanzlei deswegen angefragt.
Leider ist in Lutzenberg und Wienacht-Tobel das Steigenlassen von Himmelslaternen aufgrund der Richtlinien des Bundesamts für Zivilluftfahrt nicht gestattet. Unsere Gemeinde liegt im Einzugsgebiet des Flugplatz St.Gallen-Altenrhein und in unmittelbarer Nähre zur Schweizer Grenze und hält damit die Mindestdistanz von 5 km zu Flughäfen und Landesgrenzen nicht ein.
Bitte kontaktieren Sie das Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL unter:
http://www.bazl.admin.ch/dienstleistungen/02007/
Ausnahmebewilligungen für das Steigenlassen von Himmelslaternen kann der Flughafen St.Gallen-Altenrhein (mailto:c-office@peoples.ch) erteilen.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Infrastruktur und Liegenschaften | 071 886 70 84 | corina.ziegler@lutzenberg.ar.ch |
Name Vorname | Funktion | Telefon | Kontakt |
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